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gibt es aber zwei Punkte zu beachten: Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein
Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen
lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden. Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen
oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten
ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche
Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen. Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert. PS.: bei sogenannten Hacking
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